Hengstkörung Krumke
Veranstalter:
Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e. V.
Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e. V.
Stammbuch für Kaltblutpferde Niedersachsen e.V.
Verband der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Datum: Samstag, 30. Oktober 2021
Ort: Krumke über Osterburg
Nennungen an:
Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt – Zuchtleitung
Uenglinger Str. 54, 39576 Stendal oder an die Geschäftsstellen der beteiligten Verbände
Wenn eine Vorstellung des Hengstes durch Jungzüchter gewünscht wird, dann ist dies bei der Nennung anzugeben.
Anmeldegebühr: 20,00 EUR
Nennungsschluss: 4. Oktober 2021
Zugelassen
sind 2- und 3-jährige Hengste aller Kaltblutrassen mit Abstammungsnachweis einer anerkannten Züchtervereinigung sowie ältere noch nicht gekörte Hengste mit dem Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Leistungsprüfung gemäß ZVO.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich formlos mit Kopie des Abstammungsnachweises mit mindestens 4 Generationen Abstammung/ Eigentumsurkunde.
Zusätzlich muss beim Rheinisch-Deutschen Kaltblut ab dem Körjahrgang 2020 das Ergebnis eines PSSM1 -Tests zur Anmeldung vorgelegt werden. Das Ergebnis ist unabhängig einer Körzulassung und hat keinen Einfluss auf das Körurteil bzw. die Prämierung.
Sofern die Haarproben seitens der Züchter/Beschicker selbst und nicht durch einen beauftragten Tierarzt oder Zuchtverband gezogen und anschließend eingeschickt wurden, werden die gekörten Hengste im Nachgang der Körung erneut auf Trägerschaft des PSSM1-Gens durch den Zuchtverband getestet und der Test dem Züchter/Beschicker in Rechnung gestellt.
Hinweis: Hengste ohne Nachweis der väterlichen u. mütterlichen Abstammung mittels DNA-Analyse können nicht in das Hengstbuch eingetragen werden
Bereits gekörte Hengste zur Eintragung:
Die Anmeldung zur Eintragung bereits gekörter Hengste erfolgt schriftlich formlos mit Kopie des Abstammungsnachweises mit mindestens 4 Generationen Abstammung/ Eigentumsurkunde, des Ergebnisses der Abstammungsüberprüfung und dem Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Leistungsprüfung gemäß ZVO (außer bei Junghengsten).
Vorläufiger Zeitplan:
10.00 Uhr Pflastermusterung
anschl. Freilaufen u. Schrittringe
anschl. Schaubilder
- 14.00 Uhr Dreiecksvorstellung
anschl. Schrittringe u. Ergebnisbekanntgabe
Abschluss: Prämierung u. Auswahl Siegerhengste
Meldungen zur Teilnahme am Schauprogramm formlos unter Angabe von Art und Dauer der Vorstellung.
Besondere Bestimmungen:
Zum Auftrieb dürfen nur Pferde aus Betrieben, Herkunftsbeständen und Gebieten kommen, die nicht wegen akuter Tierseuchen gesperrt sind.