FAQ

Muss ich bei einem Zuchtverband Mitglied werden, wenn ich Pferde züchten möchte?

Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Zucht ist die Mitgliedschaft in einem Pferdezuchtverband. Um beim Stammbuch für Kaltblutpferde Niedersachsen e. V. Mitglied zu werden, melden Sie sich bei der Geschäftsstelle in 31303 Burgdorf, Vor den Höfen 32, Tel. 05136-9703903.

Hier geht es zur Unterlagen

Welche Rassen betreut das Stammbuch für Kaltblutpferde Niedersachsen?

Wir betreuen die Rassen Rheinisch-Deutsches Kaltblut, Schleswiger Kaltblut, Süddeutsches Kaltblut, Schwarzwälder Kaltblut (Schwarzwälder Füchse), Hannoversches Kaltblut , Freiberger, Noriker, Niederländisches Kaltblut, Percheron, Finnpferd.

Benötigen die Pferde einen Equidenpass?

Für jedes Pferd muss ein Equidenpass vorliegen, für registrierte Pferde (über einen Zuchtverband) ebenfalls eine Eigentumsurkunde. Die Zuchtbescheinigung  ist Bestandteil des Passes.

Welche Unterlagen benötigt man für die Bedeckung einer Stute?

Wenn die Stute bereits beim Stammbuch eingetragen ist, dann erhält der Züchter zu Beginn des Jahres einen Deck- oder Besamungsschein zugesandt. Dieser muss dem Hengsthalter vor der Bedeckung übergeben werden. Für Neuzüchter hält der Hengsthalter entsprechende Blankoformulare bereit. Bis zum 31.12. des Deckjahres reicht der Hengsthalter alle Deckscheine beim Stammbuch ein. Der Züchter erhält eine Durchschrift. Diese muss sorgfältig aufbewahrt werden, denn sie ist die Grundlage für die Abfohlmeldung.

Was muss ich bei einer Stutbuchaufnahme beachten?

Alle Stuten, mit denen gezüchtet werden soll, müssen in das Zuchtbuch aufgenommen werden. Dafür werden die Stuten einer Kommission an der Hand vorgestellt. Es gibt verschiedene Unterteilungen innerhalb eines Zuchtbuches, die je nach Rasse unterschiedlich sein können. Bei der Eintragung in eine Stutbuchabteilung werden bestimmte Voraussetzungen an die Abstammung, an das Exterieur und an die Grundgangarten einer Stute gestellt.

  • Stutbuch I
  • Stutbuch II

und je nach Rasse:

  • Vorbuch I
  • Anhang

Mit welchem Anfangsbuchstaben muss der Name einer Stute/eines Hengstes beginnen?

Ein Name wird spätestens bei der Eintragung einer Stute bzw. eines Hengstes vergeben. Beim Stammbuch erhalten die Hengste einen Namen, der mit dem Anfangsbuchstaben des Vaters beginnt, die Stuten erhalten einen Namen, der mit dem Anfangsbuchstaben der Mutter beginnt. Wurde eine Stute bereits in einem anderen Zuchtverband eingetragen, behält die Stute diesen Namen.

Wie stelle ich ein Pferd auf einer Dreiecksbahn vor?

Die mit Kopfnummer und Vorführtrense vorzustellende Stute wird zunächst einer Einzelmusterung unterzogen. Hierzu wird die Stute im Schritt auf die Bewertungskommission zugeführt und im Abstand von ca. 3 – 5 m (i.d.R. mit einer Stange markiert) vor der Bewertungskommission in offener Stellung aufgestellt. Die Stute selbst sollte sich in einem ordentlichen Futter- und Pflegezustand – einschl. der Hufe – befinden.

Die Maße der Stute (Widerristhöhe, Röhrbeinumfang) werden vermerkt. Dann vergeben die Richter Einzelnoten für Gebäude und Rassetyp. Danach erfolgt die Aufforderung, die Stute auf der rechten Hand eine Runde im Trabe auf dem Vorführdreieck anzuführen. Hierbei werden die Noten für die Bewegungsqualität vergeben.

Nachdem die jeweilige Rasse-/Altersgruppe an Stuten einzeln beurteilt worden ist, findet auf dem großen Ring die Rangierung und abschließende Schrittbeurteilung aller Stuten dieser Gruppe statt. Abschließend gibt der Zuchtleiter das Aufnahmeergebnis bekannt und kommentiert kurz die rangierten Stuten.

Wann und wie werden Fohlen registriert?

Nach der Abfohlung der Stute muss der Züchter das Datum der Geburt und weitere Informationen über das Fohlen (Geschlecht, Farbe) vermerken und dem Stammbuch innerhalb von 28 Tagen nach der Geburt des Fohlens melden. Diese Daten bilden die Grundlage für die spätere Ausstellung einer Zuchtbescheinigung sowie des Equidenpasses. Die Besitzer einer eingetragenen, bedeckten bzw. besamten Stute erhalten zu Jahresbeginn die Abfohlmeldung, auf der schon die Daten der Stute und der Bedeckung vermerkt sind.

Auch wenn die Stute nicht tragend geworden ist oder verfohlt hat, wird das auf der Abfohlmeldung eingetragen und an das Stammbuch gesandt. Der Züchter eines Pferdes ist der Eigentümer der Zuchtstute zur Zeit der Bedeckung, sofern der Züchter nicht in einer besonderen Vereinbarung als solcher bezeichnet ist.

Wie bekomme ich eine Zuchtbescheinigung für mein Fohlen?

Für die Ausstellung einer Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis oder Geburtsbescheinigung) müssen die Eltern im Jahr der Bedeckung oder spätestens im Jahr der Geburt des Fohlens in das Zuchtbuch aktiv eingetragen sein. Das Fohlen wird bei Fuß der Mutter der Zuchtleitung oder einem Beauftragten des Stammbuches vorgestellt. Bei der Vorstellung wird es identifiziert mit der Aufnahme des Geschlechts, der Farbe und der Abzeichen. Das Fohlen wird mit einem Mikrochip in der linken Halsseite versehen. Die Zuchtbescheinigung wird in den Equidenpass integriert.

Was bedeutet UELN?

Jedes Fohlen erhält eine 15stellige Lebensnummer (universelle Equiden-Lebensnummer – Unique Equine Lifenumber – UELN). Die ersten 3 Stellen beziehen sich auf das Herkunftsland, in welchem dem Pferd erstmals eine universelle Equiden-Lebensnummer gegeben wurde. Die nächsten 3 Stellen bezeichnen den Zuchtverband, bei der das betreffende Pferd erstmalig eingetragen, gebrannt bzw. aktiv gekennzeichnet wurde; die nächsten 9 Stellen geben eine laufende Registriernummer innerhalb des Zuchtverbandes wieder.

Beim Stammbuch werden die beiden ersten Zahlen dieser Registriernummer für die Rasse vergeben. Für die aktive Kennzeichnung gelten als Brenn-Nummer die Stellen 12 und 13 der Internationalen Lebensnummer; das Geburtsjahr steht an Stelle 14 und 15.

Wann wird ein Equidenpass erstellt?

Nach Aufnahme aller Daten des Fohlens wird ein Equidenpass erstellt. Dieser dient als Dokument zur Identifizierung von Pferden nach der Vieh-Verkehrs-Verordnung und wird vom Stammbuch für alle registrierten Fohlen im einheitlichen Format ausgestellt. Neben dem Equidenpass erhält der Züchter auch eine Eigentumsurkunde für das Fohlen.

Die Eigentumsurkunde wird mit identischer Lebensnummer zusätzlich zum Equidenpass ausgestellt. Sie steht demjenigen zu, der im Sinne des BGB Eigentümer des Pferdes ist. Sie ist daher bei Veräußerung des Pferdes zusammen mit dem ebenfalls zum Pferd gehörigen Equidenpass dem neuen Eigentümer zu übergeben und bei Tod des Tieres an den ausstellenden Verband zurückzugeben.

Welche Voraussetzung muss ein Hengst erfüllen, damit er in der Zucht eingesetzt werden kann?

Wenn ein Hengst in die Zucht genommen werden soll, muss er vorher gekört werden. Bei der Körung werden Noten gegeben für die Merkmale der äußeren Erscheinung und des Bewegungsablaufes. Grundvoraussetzungen sind Zuchttauglichkeit und Gesundheit, die vor der Körung zeitnah von einem Tierarzt bestätigt werden müssen. Bevor ein Hengst endgültig für die Zucht genutzt werden darf, muss er eine Leistungsprüfung absolvieren.

In der Kaltblutzucht müssen die Hengste eine Zugleistungs-/fahrprüfung absolvieren. Es werden Noten für Interieur, Fahren, Ziehen, Schritt und Trab vergeben. Die Prüfungen kann man unter www.pferd-leistungspruefung.de einsehen.